Hundewesen im ÖJV.NRW


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Hundewesen im ÖJV.NRW


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Unser Grundsatz und unsere Motivation

Eine tierschutzkonforme Jagdausübung erfordert den Einsatz geeigneter Hunde. Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit eines Hundes wird durch das Bestehen einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht.

Ansprechpartner für den Arbeitskreis Hundewesen im Ökologischen Jagdverein Nordrheinwestfalen sind Günter Lennartz und Mirjam Ballon

Laut Jagdgesetz in NRW gilt:
„Brauchbarkeitsprüfungen und Nachweise gemäß Anhang B über die Einarbeitung im Schwarzwildgatter werden grundsätzlich von den Kreisjägerschaften des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) veranstaltet. Diese können auch einen Verein im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters mit der eigenverantwortlichen Durchführung beauftragen, der dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehört (Veranstalter). Der Landesjagdverband NRW kann die Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung einem oder mehreren dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehörenden Vereinen im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen, insbesondere wenn diese über die Mitgliedschaft in der JKV NRW im LJV NRW vertreten sind (Veranstalter). 

Veranstalter und Prüfungsleiter/Prüfungsleiterin sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung verantwortlich.“

Das heißt, rechtlich dürfen nur dem Landesjagdverbandes (LJV NRW) zugehörende Kreisjägerschaften oder angeschlossene Verbände Brauchbarkeitsprüfungen durchführen und es werden nur Hunde zugelassen, die zu einer vom Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) anerkannten Rasse gehören. Um als anerkannte Rasse zu gelten, muss ein Zuchtverein Mitglied im JGHV sein. Als Richter für die Brauchbarkeitsprüfungen werden nur Verbandsrichter des JGHV zugelassen.

Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen  Verein als dem JGHV etc., stattfinden.

Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen.
 

Der Weg zur Anerkennung unserer Brauchbarkeits-Prüfungen

Der Arbeitskreis Hundewesen des ÖJV.NRW hat eine Brauchbarkeitsprüfungsordnung (PO) erarbeitet und wird diese dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um Anerkennung vorlegen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese perspektivisch anerkannt wird. In anderen Bundesländern gibt es bereits Gerichtsurteile, die besagen, dass die bisherige Praxis der jagdlichen Brauchbarkeitsprüfungen nicht aufrechterhalten werden kann.

Wir werden nach einer ausreichenden Anzahl erfolgreicher Absolvierung von Prüfungen gegebenenfalls auch den Rechtsweg bestreiten.

Die wesentlichen Vorteile unserer Brauchbarkeits-Prüfungsordnung

Wir bieten Hundeführern mit allen zur jagdlichen Verwendung geführten Hunden die Möglichkeit zur Teilnahme an unseren Prüfungen. Es gibt keine Einschränkungen bei der Zulassung zu den Prüfungsarten aufgrund von sog. Rassegruppenzugehörigkeit. So können Vorstehhunde an der Stöberprüfung teilnehmen und Terrier an der Nachsucheprüfung.

Die weitere Vorgehensweise

Die Arbeitsgruppe bereitet zur Zeit die verschiedenenVorberietingstreffen und Prüfungstermine für unsere Brauchbarkeitsprüfungen aus. Wer sich als Hundeführer oder Prüfer für die Teilnahme an unseren Brauchbarkeitsprüfungen interessiert, wendet sich bitte per E-Mail an 

hunde@oejv.nrw 
 

Erste Prüfung Brauchbarkeit / Nachsuche ÖJV.NRW war ein voller Erfolg

Wir haben gute und wichtige Erfahrungen sammeln können. Zum Start haben wir mit der Prüfung Brauchbarkeit Nachsuche ÖJV.NRW begonnen, mit einer Nachsuchenprüfung für drei Hunde in Form einer 400 Meter-Übernachtfährte im Hagener Stadtwald.

Es geht jetzt weiter und die ersten Treffen zur Ausarbeitung der Termine für 2024 und die nächsten Jahre haben bereits stattgefunden.

Für mehr Informationen und den direkten Austausch mit unserem Hunde-Team, kann sich jede:r Interessierte:r direkt per Mail melden:

hunde@oejv.nrw

Nachfolgend finden Sie die Prüfungsordnung und die Datenschutzerklärung für die Hundeprüfungen zum Download.

Bitte drucken Sie die Datenschutzerklärung aus und bringen diese dann unterschrieben zum Prüfungstermin mit. 
Ohne vorliegende und unterzeichnete Datenschutzerklärung kann leider keine Prüfung abgenommen werden!

ÖJV.NRW-Hundewesen: Prüfungsordnung Brauchbarkeit

Download

ÖJV.NRW-Hundewesen: Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene Daten

Download